Kinder die in der Krippe das 3. Lebensjahr vollendet haben zahlen ab dem darauffolgenden Monat den Kindergartenbeitrag. Kinder unter 3 Jahren die den Kindergarten besuchen zahlen bis einschließlich des Monats, in dem sie 3 Jahre alt werden den entsprechenden Krippenbeitrag. In der Kinderkrippe, im Kindergarten und in der Schulkinderbetreuung besteht 12 Monate Beitragspflicht.
Geschwisterrabatt & Zahlungsbedingungen
Für das erste Geschwisterkind (zweites Kind in der Einrichtung) verringert sich der Beitrag um 10,- €. Ab dem zweiten Geschwisterkind (drittes Kind in der Einrichtung) verringert sich der Beitrag um jeweils 20,- €. Die Betreuungskosten für einen Platz in unserer Einrichtung richten sich nach den Buchungszeiten. Die Beiträge sind monatlich, vorzugsweise mit Bankeinzug zu zahlen. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.